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   BGH, 22.10.1996 - XI ZR 250/95   

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https://dejure.org/1996,21745
BGH, 22.10.1996 - XI ZR 250/95 (https://dejure.org/1996,21745)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1996 - XI ZR 250/95 (https://dejure.org/1996,21745)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - XI ZR 250/95 (https://dejure.org/1996,21745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf teilweise Rückzahlung eines zum Erwerb einer Eigentumswohnung gewährten Darlehens - Haftung aus dem Gesichtspunkt einer Duldungs- oder Anscheinsvollmacht - Nichtigkeit einer Vollmacht wegen Formmangels - Beurkundungsbedürftigkeit eines Treuhandvertrages ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - XI ZR 250/95
    Die Vorlage von Abschriften oder Fotokopien genügt entgegen der Ansicht der Revision regelmäßig nicht (BGHZ 102, 60, 63) [BGH 15.10.1987 - III ZR 235/86].

    Eine Haftung aus wissentlich veranlaßtem Rechtsschein kann jedoch auch dann zu bejahen sein, wenn das Vertrauen des Dritten auf den Bestand der Vollmacht an andere Umstände als an die Vollmachtsurkunde anknüpft und nach den Grundsätzen über die Duldungsvollmacht schutzwürdig erscheint (BGHZ 102, 60, 64) [BGH 15.10.1987 - III ZR 235/86].

  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 117/93

    Bezugnahme auf Anlagen bei der Beurkundung eines Vertrages; Geltendmachung eines

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - XI ZR 250/95
    Hierfür ist entscheidend, daß Treuhandvertrag, Grundstückserwerb und die Errichtung der Eigentumswohnung nach den Vorstellungen der Beteiligten untrennbar voneinander abhängig sein sollten (vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 1994 - XI ZR 117/93 = NJW 1994, 2095 [BGH 17.05.1994 - XI ZR 117/93] m.w.Nachw.).

    Die Verweisung muß daher insbesondere klar ergeben, welche Schrift unter den Anlagen gemeint ist, so daß über den Gegenstand der Beurkundung kein Zweifel bestehen kann (BGH NJW 1994, 2095 [BGH 17.05.1994 - XI ZR 117/93]).

  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - XI ZR 250/95
    Eine Genehmigung schwebend unwirksamer Geschäfte durch schlüssiges Verhalten setzt regelmäßig voraus, daß der Genehmigende die Unwirksamkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet und daß in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH, Urteil vom 16. November 1987 - II ZR 92/87 = NJW 1988, 1199, 1200).
  • OLG Köln, 17.07.1992 - 2 Wx 32/92

    Beurkundungsverfahren bei Gesellschafterbeschlüssen; Nichtigkeit von

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - XI ZR 250/95
    Denn § 9 Abs. 1 Satz 2 BeurkG verlangt die Verweisung und die Beifügung gleichermaßen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1993, 223, 224) [OLG Köln 17.07.1992 - 2 Wx 32/92].
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